Kostenübernahme

Wenn Sie sich die Aufnahme einer Psychotherapie überlegen, so gilt es für die Übernahme der Behandlungskosten folgendes zu berücksichtigen: Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, werden die Kosten für eine Verhaltenstherapie in der Regel übernommen. Hierzu muss ein Antrag an Ihre Kasse gestellt werden. Die Klärung der Kostenübernahme im individuellen Fall sowie die anstehenden Formalitäten werden in den ersten Sitzungen geregelt. Für die Abrechnung der Leistungen benötige ich Ihre Versichertenkarte zu Beginn des Quartals.

 

Bei privaten Versicherungen gibt es eine Vielzahl von Vertragsbedingungen. Es empfiehlt sich, vor Aufnahme einer Psychotherapie mit Ihrer Versicherung Kontakt aufzunehmen und die Art der Beantragung sowie den Leistungskatalog zu erfragen. Sind Sie über die Beihilfe versichert, so ist auch hier für längere Therapien eine Beantragung erforderlich. Die Informationen erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

Möchten (oder müssen) Sie die Kosten für Ihre Behandlung selbst tragen, so entfallen diese Formalitäten und Sie schließen eine Behandlungsvereinbarung direkt mit mir ab. Das Honorar orientiert sich an der GOP.